Für maximale Compliance und besseren Therapieerfolg sollten Sie nicht irgendein Mix-Konzept verordnen. Verordnen Sie das komfortabelste Mix-Konzept am Markt: 3M Opticlude pick’n’mix!
Denn nur 3M Opticlude pick'n'mix bietet:
Es gibt viele Mix-Konzepte. Opticlude pick'n'mix bietet mehr.
So einfach verordnen Sie 3M Opticlude pick'n'mix Silicone:
Das ist alles, den Rest erledigt der Apotheker. Die Eltern geben das ausgefüllte Bestellformular mit dem Rezept in der Apotheke ab.
Der Apotheker prüft und ergängzt ggf. fehlende Angaben und bestellt die individuelle Packung 3M Opticlude Silicone pick'n'mix.
Diese kann nach Lieferung in der Apotheke abgeholt werden.
Augenpflaster sind Hilfsmittel und für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich zuzahlungsfrei!
Wissenswertes zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Okklusionspflastern
Haben gesetzlich versicherte Patienten Anspruch auf die Versorgung mit Okklusionspflastern?
Auf Grundlage § 33 Abs. 1 SGB V prüft die Krankenkasse bei Vorliegen einer entsprechenden Verordnung im Rahmen einer Einzellfallprüfung ihre jeweilige Leistungspflicht. Dieser besagt:
(...), dass Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf Versorgung mit (...) Hilfsmitteln haben, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind oder nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind.
Gleiches sagen § 17 Abs. 1 u. 9 der Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinie, Stand 7. Februrar 2009
Therapeutische Sehhilfen zur Behandlung einer Augenverletzung oder Augenerkrankung sind (...) bei bestehender medizinischer Notwendigkeit verordnungsfähig. (...). Verordnungsfähig sind vorrangig Okklusionspflaster (...) als Amblyopietherapeutika.
Aus: BAnz. Nr. 61 (S. 462) vom 06.02.2009
(Hilfsmittel-Richtlinie/HilfsM-RL)
Zusätzliche Hilfe: das Patientenrechtegesetz und seine Bedeutung für die Hilfsmittelversorgung
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (PatRG) - Patientenrechtegesetz vom 26. Februrar 2013 regelt bereits bestehende Patientenrechte und formuliert gleichzeitig neue Regelungen zur Stärkung der Patientenrechte gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen.
Das richtige Rezept