Die Lärmmessung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gehörschutzprogramms (GHP). Die gemessenen Lärmpegel liefern die Entscheidungsgrundlage, wo Gefährdungen zu verringern sind und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Wenn Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen in lärmbehafteter Umgebung arbeiten, führen Sie als Erstes eine Lärmuntersuchung durch.
Die Europäische Richtlinie 2003/10/EG über physikalische Einwirkungen (Lärm) beschreibt die Pflicht von Arbeitgebern, ihre Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Lärmeinwirkung zu schützen. In der Richtlinie sind drei verschiedene Expositionswerte festgesetzt.
Unterer Auslösewert L'EX,8h = 80 dB(A) bzw. 135 dB(C) Peak
Oberer Auslösewert L'EX,8h = 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) Peak
Expositionsgrenzwert L'EX,8h = 87 dB(A) bzw. 140 dB(C) Peak
Je nach dem Expositionsrisiko sind Arbeitgeber zu Maßnahmen verpflichtet, die gesundheitliche Gefährdung durch Lärm zu verringern. Wenn der untere Auslösewert erreicht wird, muss Arbeitnehmern Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden, ab dem oberen Auslösewert ist Gehörschutz zwingend zu verwenden.
Die Aufgabe von Gehörschutz unter Anwendung des Expositionsgrenzwerts ist eindeutig geregelt.
Lärmuntersuchungen können einfach oder komplex sein und müssen von einem Fachkundigen, wie zum Beispiel der Abteilung Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb, oder einem Fachberater oder Gutachter durchgeführt werden. Lärmpegelmessgeräte stehen in zahlreichen Ausführungen zur Verfügung, je nach der zu messenden Lärmart und dem Zweck der Prüfung.
Lärmmessung zur Beantwortung zentraler Fragen
Beispiele für Anzeichen, dass Lärm in Ihrem Betrieb ein Problem sein könnte
• Auslösewert
• Dosis
• Dosismessgerät
• Halbierungsparameter
• Oktavbandanalyse
• Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte
• Lärmuntersuchungen
Schritt 1. Rundgangprüfung durchführen
Anhand einer Rundgang- oder „Screening“-Prüfung können im ersten Schritt Bereiche mit hohem Lärmgefährdungspotenzial aufgedeckt werden. Zweck ist die Feststellung, wo gefährliche Lärmpegel auftreten. Werden Lärmpegel von 80 dB(A) oder höher gemessen, sind gegebenenfalls weitere Messungen zur Bewertung des Expositionsrisikos notwendig.
Schritt 2. Schallpegelprüfungen in Lärmbereichen durchfűhren Bereichen durchführen
Eine Schallpegelprüfung ist eine systematische Methode zur Messung der Schalldruckpegel bestimmter Anlagen, Maschinen oder Tätigkeiten in einem Bereich oder in der Nähe einer Person. Es gibt verschiedene Schallpegelprüfungen:
Schritt 3. Lärmkarte erstellen
Die Ergebnisse der Schallpegel-Grundprüfung sowie die beobachteten Lärmpegelschwankungen während des Arbeitstags liefern Ihnen Anhaltspunkte für einen Plan, wie viele Messungen zur genauen Ermittlung der Lärmexposition für jeden Bereich und jede Tätigkeit oder Arbeitsplatzbeschreibung erforderlich sind. Im Allgemeinen werden mehr Proben benötigt, wenn die Werte aus der Grundprüfung nah am zulässigen Lärmexpositionspegel sind oder die gemessenen Lärmpegel stark schwanken. Weniger Proben können ausreichen, wenn die Schallpegel in Ihren Prüfungen gut unter dem zulässigen Lärmpegel liegen und eher gering schwanken.
Leitlinien zur Risikobewertung und zu Probenanforderungen finden Sie in den einschlägigen Regelwerken.
Schritt 4. Lärmbelastung der Mitarbeiter überwachen
Zur Messung, welcher Lärmbelastung Mitarbeiter ausgesetzt sind, werden die Schallpegel über die Zeit gemittelt. Das Überwachen der Lärmexposition ist oft Teil einer Schallpegel-Detailprüfung. Ziel der Expositionsüberwachung ist es, die über 8 Stunden gewichtete durchschnittliche Exposition LEX,8h oder über die Arbeitsschicht kumulierte Lärmdosis (persönliche Lärmdosis) zu ermitteln. Sie wird auch zur Messung genutzt, inwiefern der Lärmpegel tätigkeitsbezogen schwankt.
Schallpegelmessgeräte sollten robust und zuverlässig sein und eine Software enthalten, die Arbeitsplatz- und Umgebungsrisiken erkennt, misst, auswertet und dokumentiert.
Schallpegelmessgeräte messen den Schalldruckpegel in Echtzeit. Für Lärmuntersuchungen am Arbeitsplatz werden mindestens ein Universalmessgerät (Messmikrofon Typ 2) und spezielle Geräteeinstellungen benötigt. Schallpegelmesser können einfach oder mit erweiterten Funktionen und Fähigkeiten ausgestattet sein.
Diese Geräte messen den Schallpegel in Echtzeit und zeigen den Wert an. Sie mitteln oder speichern die Ergebnisse nicht.
Zusätzlich zur Messung und Anzeige der Schallpegel können solche Schallpegelmesser Schallpegel über die Zeit mitteln bzw. integrieren. Es handelt sich hier um eine wichtige Funktion, da das Gehörverlustrisiko und die Lärmexpositionsgrenzwerte von den gemessenen Mittelungspegeln ausgehen. Die Geräte können auch über Spezialfilter zur Messung von Impulsschall oder über Oktavbandfilter zur Teilung des Schallspektrums in kleinere Segmente verfügen.
Personenlärmdosimeter, auch „Personenlärmexposimeter“ genannt, werden von Mitarbeitern über einen längeren Zeitraum während der Arbeitsschicht am Körper getragen. Am Ende des Erfassungszeitraums berechnet das Instrument automatisch den zeitgewichteten Mittelwert, die Lärmdosis und weitere wichtige Kenngrößen. Personengetragene Geräte zur repräsentativen Probenerhebung werden von Arbeitgebern üblicherweise genutzt, wenn Mitarbeiter häufig an verschiedenen Orten tätig sind und/oder die Lärmpegel schwanken.
Alle Schallpegelmessgeräte müssen regelmäßig kalibriert werden. Eine jährliche Kalibrierung durch den Hersteller oder eine akkreditierte Stelle wird empfohlen, um die Genauigkeit des Messgeräts zu gewährleisten. Das verwendete Schallpegelmessgerät sollte bei jedem Einsatz mit einem für dieses Gerät bestimmten Akustik-Kalibrator überprüft werden. Der gemessene Schallpegel soll zu Beginn und Ende jedes Messzeitraums gleich sein.
Lärmmessende Geräte sind nach Typen, oder Klassen, entsprechend der Genauigkeit des Mikrofons klassifiziert. Allzweckmessgeräte Typ 2 (Klasse 2) messen auf +/–2 dB genau. Ein Typ 2-Gerät gilt als für die meisten Lärmmessungen im Rahmen eines Gehörschutzprogramms geeignet. Ein genaueres Typ 1-Gerät kann von Technikern im Zuge detaillierter Lärmschutzprüfungen eingesetzt werden, ist aber für Schallpegel-Grundprüfungen normalerweise nicht erforderlich.
Es gibt zahlreiche Apps für Mobiltelefone und Tablets, die Schall messen. Diese Apps können nützlich sein, Mitarbeiter für die im Betrieb auftretenden Schallpegel zu sensibilisieren und zu verdeutlichen, wie sich der Schallpegel je nach Örtlichkeit und Tätigkeit ändert. Mobiltelefone und Tablets sollten dennoch nicht zur Durchführung der Lärmuntersuchungen eines GHP eingesetzt werden, es sei denn, das Gerät verwendet ein Typ 2-Mikrofon und die Kalibrierung wird vor und nach jeder Messung überprüft.
Die Resultate einer Schallpegelprüfung hängen von den verwendeten Messeinstellungen ab. Informieren Sie sich, ob die örtlich geltenden Vorschriften besondere Anforderungen vorsehen.
Zum Zweck der Auswahl geeigneter Gehörschutzmittel sind Schallpegelmessungen mit in das Messgerät integrierten Filtern für A-bewerteten und C-bewerteten Schall oft ausreichend. Diese Messungen können wertvolle Informationen über die Schallcharakteristik liefern. Hierzu zwei Beispiele:
Beispiel 1: Wenn die Differenz zwischen dem C-bewerteten und dem A-bewerteten Schall kleiner als 2 ist (LC – LA ≤ 2), dominieren hohe bis mittlere Frequenzen.
Beispiel 2: Wenn die Differenz zwischen dem C-bewerteten und dem A-bewerteten Schall größer als 2 ist (LC – LA ≥ 2), dominieren mittlere bis tiefe Frequenzen. Je höher die Differenz, desto größer der Anteil tiefer Frequenzen.
Die Information ist bei der Auswahl von Gehörschutzeinrichtungen für verschiedene Einsatzzwecke sehr hilfreich.
A-Bewertung
Für den Gehörschutz wird eine als „A-Bewertung“ bezeichnete Filtereinstellung des Schallpegelmessgeräts genutzt. Bei diesem Filter werden nur Schallfrequenzen in die Messung einbezogen, für die das menschliche Gehör besonders empfänglich ist und bei denen das Risiko eines lärmverursachten Gehörschadens am größten ist.
C-Bewertung
Das C-Bewertungsfilter entspricht am ehesten der subjektiven Wahrnehmung von Geräuschen mit hohen Schalldruckpegeln und wird normalerweise zur Messung von Schall mit überwiegend tiefen Frequenzen verwendet. Dieses Filter wird mit der Einstellung „schnell“ auch zur Messung von Spitzenimpulsschall eingesetzt.
Zeitbewertung „langsam“
Der am Schallpegelmessgerät angezeigte Dezibelwert ist ein über einen bestimmten Zeitraum gemittelter Schallwert. Für den Gehörschutz wird die Zeitbewertung „langsam“ eingestellt. Das bedeutet, dass es sich bei dem Wert in der Anzeige um das bei eingeschaltetem Gerät gemessene 1-Sekunden-Mittel handelt.
Die Richtlinie des Europäischen Rates 2003/10/EG enthält keine konkreten Vorgaben hinsichtlich der Häufigkeit von Lärmmessungen. In der Regel wird eine erneute Risikobewertung (zu der eine Lärmmessung gehören kann) dann vorgenommen, wenn Änderungen an Prozessen, Arbeitsverfahren oder Expositionszeiten eintreten, die sich auf die Lärmexposition der Arbeitnehmer auswirken können. Viele Betriebe führen freiwillig regelmäßig (jährlich oder alle zwei Jahre) Prüfungen durch, um sicherzugehen, dass alle exponierten Mitarbeiter in ihren Gehörschutzprogrammen erfasst sind.
Arbeitgeber können auf proaktive Maßnahmen setzen, um Mitarbeiter besser zu schützen. Gute Ansätze bei der Lärmmessung sind beispielsweise:
Grenzwerte senken
Einige Arbeitgeber setzen von sich aus Expositionsgrenzwerte unter dem unteren Auslösewert zur zusätzlichen Absicherung der Arbeitnehmer gegen lärmbedingten Gehörverlust an.
Vorausplanen
Lärmmessdaten aktuell halten – die Prüfungen alle ein bis zwei Jahre oder früher wiederholen, insbesondere, wenn anlagentechnische oder personelle Veränderungen eingetreten sind. Lärmuntersuchungen erneut durchführen, nachdem technische Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Lärmmessgeräte jährlich kalibrieren. Zur Kontrolle, dass die Geräte zuverlässige Werte liefern, die Kalibrierung vor und nach jeder Messung überprüfen.
Gründlich sein
Ausreichend Proben nehmen zur Gewährleistung, dass die Lärmmessungen für die Exposition des Arbeitnehmers repräsentativ ist. Eventuell ist hier ein statistisches Stichprobenverfahren anzuwenden. Bereiche und Tätigkeiten dokumentieren, deren Lärm- bzw. Expositionspegel unter LEX,8h 80 dB(A) liegen, sowie solche, deren Werte über LEX,8h 85 dB(A) liegen.
Ergebnisse auswerten
Eine Datenbank mit Aufzeichnungen über Lärmuntersuchungen erstellen, die leicht zugänglich und gut zu pflegen ist. Die Ergebnisse von Lärmuntersuchungen regelmäßig hinterfragen – haben sich Lärmpegel oder Arbeitstätigkeiten so geändert, dass eine zusätzliche Überwachung angezeigt ist?
Unterstützung holen
Lärmexperten zur Beratung und zu Detailprüfungen mit höheren Kompetenzen als die des Arbeitgebers hinzuziehen. Arbeitnehmer in das Identifizieren von Lärmproblemen und von Lösungen einbeziehen.
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