Wenn am Arbeitsplatz gefährlich hohe Lärmpegel auftreten, ist zu überlegen, ob Arbeitnehmer von vornherein vor der Exposition geschützt werden können.
Das Konzept einer Maßnahmenhierarchie ist im Arbeitsschutz fest verankert. Einfach ausgedrückt: Es ist effektiver, die Gefährdung so weit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern, als die Mitarbeiter Arbeitsweisen ändern oder Schutzausrüstung tragen zu lassen.
Ein Arbeitgeber kann beispielsweise dem Ansatz der „Lärmminderung an der Quelle“ folgen und von Anfang an leisere Maschinen vorsehen und geräuschärmere Prozesse aufsetzen. Wenn die Lärmquelle nicht beseitigt werden kann, kommen zur Minderung des Risikos lärmbedingter Gehörschäden entweder technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen in Frage, die die Exposition gegenüber dem Lärm begrenzen.
Technische Maßnahmen sind Änderungen an Maschinen und Anlagen, Verfahren oder der Umgebung, durch die weniger Schallenergie erzeugt wird oder auf die Mitarbeiter einwirkt. Zielführend ist es oft, die Lärmquelle anhand der Ergebnisse einer Lärmschutzprüfung zu erkennen und zu behandeln.
Organisatorische Maßnahmen sind Strategien, die Lärmexposition zu verringern, indem sich Mitarbeiter weniger lang in Bereichen mit hoher Lärmbelastung aufhalten. Solche Maßnahmen sind oft notwendig, wenn technische Maßnahmen nicht praktikabel sind oder zu kostenintensiv wären.
Lärm steuern (mindern):
• Absorption
• A-Bewertung
• Lärmminderung an der Quelle
• Dämmung
• Isolation
• Lärmuntersuchung
• Reflexion
• Zeitgewichteter Mittelwert
Das „Steuern von Lärm“, das heißt die Lärmminderung, mit diversen Methoden hat für den Arbeitgeber Vorteile:
Ein ausgewiesener Lärmschutzexperte wird Ihnen mit Sicherheit bei der Beurteilung der Situation und Ihrer Lösungsansätze helfen. Außerordentlich hilfreich ist aber auch die Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter in Form eines Teams, das Überlegungen zur Verringerung des Lärmaufkommens beiträgt. Während der Fachberater sein Fachwissen beisteuert, können die Menschen, die täglich von Lärm umgeben sind, oft sehr praktische und eingängige Lösungen beitragen, da sie die Prozesse und Geräte bestens kennen.
Offensichtlich kann der Prozess, gefährlichen Lärm am Arbeitsplatz zu steuern, nicht einsetzen, bevor der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet hat. Durch das Überwachen der Lärmpegel in verschiedenen Bereichen des Betriebs und Lärmuntersuchungen an verschiedenen Prozessen, Aufgaben und Arbeitsmitteln erhebt der Arbeitgeber die notwendigen Daten, um Gruppen von Arbeitnehmern und Bereiche zu identifizieren, die den größten Bedarf an Lärmschutzmaßnahmen haben, und zu priorisieren, wo und wie mit der Investition in Lärmschutzmittel die beste Wirkung erzielt wird. In einer detaillierteren Lärmschutzprüfung können dann die Lärmquellen ermittelt und jeweils angemessene Lärmschutzlösungen gewählt werden.
Das Planen und Errichten von Anlagen mit weniger lauten Maschinen und Prozessen ist effektiver und wirtschaftlicher als die nachträgliche Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen. „Lärmminderung an der Quelle“ ist ein Ansatz zur Primärprävention mit Schwerpunkt auf dem Vermeiden oder Mindern der Gefährdung durch den gezielten Einsatz von Maschinen und Arbeitsgeräten, die weniger Lärm erzeugen. Verfolgt werden kann dieser Ansatz am einfachsten, wenn neue Produktionsverfahren entwickelt oder ältere Anlagen und Prozesse ersetzt werden.
Das Priorisieren potenzieller Lärmschutzprojekte ist ein wichtiger Schritt zu einer wirtschaftlichen Gesamtlösung. Logisch scheint die Fokussierung auf die Hauptlärmquellen im Betrieb, im Hinblick auf Lärmexposition der Mitarbeiter ist der Effekt aber möglicherweise wesentlich höher, wenn als Erstes der Lärm in den Bereichen unter Kontrolle gebracht wird, in denen ein Großteil Ihrer Beschäftigten arbeitet. Es gibt Lärmschutzmaßnahmen, die nicht viel kosten und, wenn sie wirken, immensen Anklang bei Belegschaft und Firmenleitung finden.
Oft muss ein mehrgleisiger Ansatz aus sowohl technischen als auch organisatorischen Maßnahmen verfolgt werden.
Arbeitgeber müssen für Lärmschutz wie in der Europäischen Richtlinie 2003/10/EG über physikalische Einwirkungen (Lärm) beschrieben sorgen. Ob eine bestimmte Lärmschutzlösung technisch durchführbar ist oder nicht, lässt sich eventuell leicht abklären, wohingegen die wirtschaftlichen Aspekte möglicherweise schwieriger abzuschätzen sind.
Es stellen sich zum Beispiel diese Fragen:
Nach der Einführung von Maßnahmen und im Anschluss regelmäßig Lärmmessungen durchführen und die Ergebnisse dokumentieren. Einen Plan aufstellen, nach dem die Wirksamkeit von lärmschützenden Materialien und Mechanismen beobachtet wird, sowie diese normaler Alterung und Verschleiß ausgesetzt sind. Grundsätzlich nach Änderungen an Prozessen oder der Produktion kontrollieren, welche Effekte sich hieraus in Hinsicht auf vorhandene Lärmschutzmaßnahmen ergeben könnten.
Die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte sind in der Europäischen Richtlinie 2003/10/EG über physikalische Einwirkungen (Lärm) vorgegeben. Bei Erreichen des unteren Auslösewerts müssen Arbeitnehmern angemessene Gehörschutzeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, ab Erreichen des oberen Auslösewerts ist Gehörschutz zwingend zu tragen. Die Verwendung von Gehörschutz bei Erreichen des Expositionsgrenzwerts ist eindeutig geregelt.
Wenn Lärm nicht am Entstehungsort auf die in der Europäischen Richtlinie 2003/10/EG über physikalische Einwirkungen (Lärm) vorgegebenen Expositionsgrenzwerte begrenzt werden kann, müssen Arbeitgeber geeignete Gehörschutzeinrichtungen zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass diese in ausgewiesenen Bereichen verwendet werden. Der Europäische Leitfaden EN 458:2016 enthält Empfehlungen für die Auswahl, den Einsatz sowie die Pflege und Instandhaltung von Gehörschützern. Das Leitfadendokument sieht die Dichtsitzprüfung als eine Möglichkeit vor, die Effektivität von Gehörschützern im Einsatz zu verbessern, und 3M empfiehlt die Dichtsitzprüfung darüber hinaus als lohnendes Schulungs- und Motivationsprogramm.
Quelle
Die Lärmquelle ist ein schwingender Gegenstand – eine Maschine oder ein Werkzeug, das im Betrieb Schwingungen erzeugt, die als Lärm in den Arbeitsbereich getragen werden.
Weg
Der Lärm (oder Schall) breitet sich natürlich über die Luft aus, aber auch über andere Materialien, wie Böden, Wände und Fenster.
Empfänger
Im Sinne von Gehörschutz ist der Empfänger der Mitarbeiter.
Organisatorische Maßnahmen sind Strategien, die Lärmexposition zu verringern, indem sich Mitarbeiter weniger lang in Bereichen mit hoher Lärmbelastung aufhalten. Solche Maßnahmen sind oft notwendig, wenn technische Maßnahmen nicht praktikabel sind oder zu kostenintensiv wären.
Ein Arbeitgeber kann beispielsweise dem Ansatz der „Lärmminderung an der Quelle“ folgen und von Anfang an leisere Maschinen vorsehen und geräuschärmere Prozesse aufsetzen. Wenn die Lärmquelle nicht beseitigt werden kann, kommen zur Minderung des Risikos lärmbedingter Gehörschäden entweder technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen in Frage, die die Exposition gegenüber dem Lärm begrenzen.
Quelle
Weg
Empfänger
Technische Maßnahmen sind Änderungen an Maschinen und Anlagen, Verfahren oder der Umgebung durch die weniger Schallenergie erzeugt wird oder auf die Mitarbeiter einwirkt. Zielführend ist es oft, die Lärmquelle anhand der Ergebnisse einer Lärmschutzprüfung zu erkennen und zu behandeln.
Quelle
Weg
Empfänger
Bilder zum Lärmschutz mit freundlicher Genehmigung der Associates in Acoustics, Inc.
Effektive Lärmschutzmaßnahmen (wie oben beschrieben) können durch eine Politik der „Lärmminderung an der Quelle“ ergänzt werden.
Warum „Lärmminderung an der Quelle“? Nach U.S. NIOSH*
Lärmbedingter Gehörverlust kann vermieden werden, wenn tägliche Lärmexpositionspegel auf die in der Richtlinie 2003/10/EG über physikalische Einwirkungen (Lärm) genannten Tages-Expositionsgrenzwerte reduziert werden. „Lärmminderung an der Quelle“ ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber, unter den zulässigen Expositionswerten zu bleiben. Durch die Konzeption einer Anlage mit lärmärmeren Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren können kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen im Nachgang langfristiger Investitionen vermieden werden.
Die Vorteile der Lärmminderung an der Quelle
Kosteneinsparungen schätzen
Tools für die Wirtschaftlichkeitsrechnung einer Strategie zur Lärmminderung an der Quelle finden Sie hier.
Beispiele für erfolgreiche Maßnahmenstrategien
Das Safe-in-Sound-Auszeichnungsprogramm würdigt Arbeitgeber und andere Organisationen, die erfolgreich Hörverlust-Präventionsprogramme umgesetzt haben und innovative Wege gegangen sind, ihre Mitarbeiter vor Lärm zu schützen. Erfahren Sie online mehr unter www.safeinsound.us.
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