Die neue PSA-Verordnung 2016/425 gilt seit April 2018 anstelle der PSA-Richtlinie 89/686/EWG. Die PSA-Verordnung wurde eingeführt, um die Verfahren zur Entwicklung von PSA und deren Bereitstellung auf dem europäischen Markt zu harmonisieren und die derzeitige Praxis zu berücksichtigen.
Für die Umsetzung der veröffentlichten Verordnung gilt ein Übergangszeitraum zwischen April 2018 und April 2019. Spätestens ab April 2019 müssen alle mit dem CE-Zeichen versehenen PSA-Produkte, die auf den Markt gebracht werden, der PSA-Verordnung entsprechen.
Die PSA-Verordnung ist ein verbindlicher Gesetzgebungsakt. Er enthält klare und detaillierte Anforderungen, die in all ihren Teilen in den EU-Mitgliedstaaten anzuwenden sind. Die Verordnung gilt für alle Absatzarten von PSA, unter anderem auch für den Fernabsatz, und bezweckt die Einführung eines hohen Niveaus für die Arbeitssicherheit, dem Schutz der Benutzer und dem fairen Wettbewerb. Zusätzlich stärkt sie die Effizeinz der Marktüberwachung.
Es gibt verschiedene grundsätzliche Änderungen, die nachfolgend aufgeführt werden:
Dieser Leitfaden enthält einen Überblick über die PSA-Verordnung und die Pflichten aller Beteiligten.
Informationen über die wichtigsten Meilensteine und Fristen für die PSA-Verordnung.
Die Konformitätserklärungen und Zertifikate von 3M finden Sie über die nachfolgenden Links.
In der PSA-Verordnung wird schädlicher Lärm als irreversible Gesundheitsgefährdung eingestuft. Dadurch kommt dem Gehörschutz dieselbe hohe Risikoeinstufung zu wie dem Atemschutz und der Absturzsicherung.