Kursteilnehmern werden umfangreiches Wissen und die erforderlichen Informationen vermittelt, die benötigt werden, um einen Teil der Kompetenzanforderungen für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von persönlicher Absturzschutzausrüstung zu erfüllen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung sind die Teilnehmer Sachkundige für die Auswahl und Überprüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), Ausrüstung zum Retten aus Höhen und Tiefen (RA), Höhensicherungsgeräte, Rettungshubgeräte und Abseilgeräte.
Code : HS4
Verhältnis : 8 Teilnehmer, 1 Ausbilder
Dauer : 3 Tage
Personen, die für die sachkundige Prüfung von persönlicher Absturzschutzausrüstung verantwortlich sind.
Die erfolgreichen Teilnehmer erhalten ein Zertifikat ohne Ablaufdatum.
DGUV Grundsatz 312-906 Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Absturzschutzausrüstung / Stand Dezember 2017.
Grundlage der Schulungen sind außerdem die jeweils für den Arbeitsbereich geltenden Regeln, Vorschriften und Informationen der Berufsgenossenschaften und anderer Institutionen in aktueller Fassung.
Sachkundiger für persönliche Absturzschutzausrüstung gemäß DGUV Grundsatz 312-906 Teilbereich PSAgA/RA