Ziel des Kurses ist es, dem Teilnehmer umfassende Kenntnisse zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in verschiedenen Arbeitssituationen zu vermitteln. Nach der Schulung verfügen die Teilnehmer über folgende Fähigkeiten: Richtiges Einschätzen der Gefahren beim Arbeiten in der Höhe, Einhaltung und Umsetzung der wichtigsten rechlichen Bestimmungen, Kenntnisse über bestimmungsgemäße Verwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), einschließlich deren Eigenschaften und Einschränkungen. Sie können eine einfache Überprüfung der PSAgA (Benutzerprüfung) vornehmen und haben Kenntnisse über die Notwendigkeit von Aufzeichnungen, Nachverfolgbarkeit und evtl. Außerbetriebnahme von Ausrüstung.
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung verfügen die Teilnehmer über die theoretischen und praktischen Kenntnisse zur sicheren Verwendung verschiedener Systeme zur Absturzsicherung und Arbeitsplatzpositionierung sowie zur Verwendung von Rückhaltesystemen. Diese Schulung bietet den Teilnehmern im Vergleich zum HS1-Kurs mehr Kletter- und Höhenarbeitspraxis und umfasst außerdem die praktische Verwendung von Rettungsausrüstung in verschiedenen Rettungsszenarien.
Code : HS2
Verhältnis : 6 Teilnehmer, 1 Ausbilder
Dauer : 2 Tage
Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über eine gesundheitliche Eignung verfügen, um im vollen Umfang an der Schulung teilnehmen zu können.
Der Kurs richtet sich an Teilnehmer, die folgende Aufgaben haben:
Die erfolgreichen Teilnehmer erhalten ein 1 Jahr lang gültiges Zertifikat.
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.
DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen.
Grundlage der Schulungen sind außerdem die jeweils für den Arbeitsbereich geltenden Regeln, Vorschriften und Informationen der Berufsgenossenschaften und anderer Institutionen in aktueller Fassung.
Grundlagen und sichere Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz – Level 2